
Impressum
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Angaben gemäß §5 Digitale-Dienste-Gesetz
Baumdienst Franken
Inhaber: Andreas Lanzendörfer
Grabenstr. 5
90607 Rückersdorf
Deutschland
Telefon: 0176/77169137
E-Mail: baumdienst-franken@web.de
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 Medienstaatsvertrag:
Andreas Lanzendörfer
Grabenstr. 5
90607 Rückersdorf
Deutschland
Umsatzsteuer-Nr.
2212450909
Aufsichtsbehörde
Amtgericht Hersbruck
Bilder von Andreas Lanzendörfer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Baumkontrolle und Baumpflege
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
[Unternehmensname], [Adresse] (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Baumkontrolle, Baumpflege sowie damit verbundene Tätigkeiten.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Regelkontrollen und eingehende Untersuchungen von Bäumen
Baumpflegearbeiten nach anerkannten fachlichen Standards
Baumfällungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen
Dokumentation und gutachterliche Stellungnahmen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik
Alle Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen FLL-Richtlinien zur Baumkontrolle und Baumpflege.
Baumkontrollen erfolgen grundsätzlich als:
visuelle Regelkontrolle (VTA – Visual Tree Assessment) vom Boden aus, sofern nichts anderes vereinbart ist
ohne invasive Eingriffe, sofern nicht gesondert beauftragt
4. Einschränkung der Baumkontrolle (wichtige Haftungsgrundlage)
Die Baumkontrolle ist eine fachlich qualifizierte Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Nicht erkennbar sind insbesondere:
versteckte Schäden im Wurzelbereich
innere Fäulnis ohne äußere Symptome
kurzfristige Veränderungen der Stand- oder Bruchsicherheit
Schäden durch extreme Witterungseinflüsse nach der Kontrolle
Eine weitergehende Untersuchung (z. B. Bohrwiderstandsmessung, Zugversuch) erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
freien Zugang zu den Bäumen zu gewährleisten
bekannte Vorschäden oder Besonderheiten mitzuteilen
erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen (z. B. Baumschutzsatzungen)
Unterbleibt dies, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen.
6. Termine und Ausführung
Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Witterungseinflüsse, insbesondere Sturm, Frost oder Starkregen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
8. Haftung (zentrale Regelung)
8.1 Grundsatz
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
8.2 Begrenzte Haftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.3 Haftung bei Baumkontrollen (FLL-bezogen)
Die Haftung im Rahmen von Baumkontrollen ist ausdrücklich beschränkt auf:
die ordnungsgemäße Durchführung der Sichtkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien
die fachgerechte Bewertung der zum Kontrollzeitpunkt erkennbaren Merkmale
Keine Haftung besteht für:
nicht erkennbare Schäden oder verdeckte Mängel
nachträgliche Veränderungen des Baumes
höhere Gewalt (z. B. Sturm, Blitzschlag, Schneebruch)
8.4 Haftungsausschluss bei unterlassener Maßnahmenumsetzung
Werden empfohlene Maßnahmen (z. B. Rückschnitt, Fällung, Nachkontrolle) vom Auftraggeber nicht oder verspätet umgesetzt, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers für daraus entstehende Schäden.
9. Dokumentation und Beweiswirkung
Die vom Auftragnehmer erstellte Dokumentation (Kontrollprotokolle, Fotos etc.) gilt als maßgebliche Grundlage der erbrachten Leistung.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
10. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
11. Kündigung
Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten vollständig zu vergüten.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO).
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
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