Impressum

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Angaben gemäß §5 Digitale-Dienste-Gesetz

Baumdienst Franken
Inhaber: Andreas Lanzendörfer
Grabenstr. 5
90607 Rückersdorf
Deutschland

Telefon: 0176/77169137
E-Mail: baumdienst-franken@web.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 Medienstaatsvertrag:

Andreas Lanzendörfer
Grabenstr. 5
90607 Rückersdorf
Deutschland

 

Umsatzsteuer-Nr.

2212450909

 

Aufsichtsbehörde

Amtgericht Hersbruck

 

Bilder von  Andreas Lanzendörfer

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Baumkontrolle und Baumpflege

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
[Unternehmensname], [Adresse] (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Baumkontrolle, Baumpflege sowie damit verbundene Tätigkeiten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Regelkontrollen und eingehende Untersuchungen von Bäumen

Baumpflegearbeiten nach anerkannten fachlichen Standards

Baumfällungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen

Dokumentation und gutachterliche Stellungnahmen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

 

3. Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik

Alle Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen FLL-Richtlinien zur Baumkontrolle und Baumpflege.

Baumkontrollen erfolgen grundsätzlich als:

visuelle Regelkontrolle (VTA – Visual Tree Assessment) vom Boden aus, sofern nichts anderes vereinbart ist

ohne invasive Eingriffe, sofern nicht gesondert beauftragt

 

4. Einschränkung der Baumkontrolle (wichtige Haftungsgrundlage)

Die Baumkontrolle ist eine fachlich qualifizierte Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Nicht erkennbar sind insbesondere:

versteckte Schäden im Wurzelbereich

innere Fäulnis ohne äußere Symptome

kurzfristige Veränderungen der Stand- oder Bruchsicherheit

Schäden durch extreme Witterungseinflüsse nach der Kontrolle

Eine weitergehende Untersuchung (z. B. Bohrwiderstandsmessung, Zugversuch) erfolgt nur bei gesonderter Beauftragung.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

freien Zugang zu den Bäumen zu gewährleisten

bekannte Vorschäden oder Besonderheiten mitzuteilen

erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen (z. B. Baumschutzsatzungen)

Unterbleibt dies, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden oder Verzögerungen.

 

6. Termine und Ausführung

Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Witterungseinflüsse, insbesondere Sturm, Frost oder Starkregen, berechtigen zur Verschiebung der Leistung.

 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

 

8. Haftung (zentrale Regelung)

8.1 Grundsatz

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit

bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

8.2 Begrenzte Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3 Haftung bei Baumkontrollen (FLL-bezogen)

Die Haftung im Rahmen von Baumkontrollen ist ausdrücklich beschränkt auf:

die ordnungsgemäße Durchführung der Sichtkontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien

die fachgerechte Bewertung der zum Kontrollzeitpunkt erkennbaren Merkmale

Keine Haftung besteht für:

nicht erkennbare Schäden oder verdeckte Mängel

nachträgliche Veränderungen des Baumes

höhere Gewalt (z. B. Sturm, Blitzschlag, Schneebruch)

8.4 Haftungsausschluss bei unterlassener Maßnahmenumsetzung

Werden empfohlene Maßnahmen (z. B. Rückschnitt, Fällung, Nachkontrolle) vom Auftraggeber nicht oder verspätet umgesetzt, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers für daraus entstehende Schäden.

 

9. Dokumentation und Beweiswirkung

Die vom Auftragnehmer erstellte Dokumentation (Kontrollprotokolle, Fotos etc.) gilt als maßgebliche Grundlage der erbrachten Leistung.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

10. Gewährleistung

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.

 

11. Kündigung

Eine Kündigung ist jederzeit möglich.

Im Falle der Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten vollständig zu vergüten.

 

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Materialien Eigentum des Auftragnehmers.

 

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO).

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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